Sie ist schon seit 2016 in Kraft, die Vergabeverordnung (VgV) des Bundes, mit der die umfassende Umgestaltung des europäischen Vergaberechts in Deutschland Realität wurde. Dabei führte die Maßgabe, Planungsleistungen für Baumaßnahmen ab einem addierten Gesamtwert von 215.000 EUR netto europaweit auszuschreiben, in den letzten Jahren zu erheblichen Kontroversen in der Planerszene. Bislang galt jedoch laut § 3 Absatz 7 VgV (zweiter Satz), dass bei der Vergabe von Planungsleistungen für die Auftragswertschätzung der geschätzte Gesamtwert aller Lose nur bei Losen über gleichartige Leistungen zugrunde zu legen war. Dadurch konnte ein großer Teil der öffentlichen Aufträge über Planungsleistungen unterhalb der Schwelle und damit deutlich einfacher vergeben werden.
Am 16. Juni 2023 wurde diese Sonderregel durch den Bundesrat gestrichen. Zahlreiche Planungsaufträge der öffentlichen Hand für Vorhaben auch mit einem eher niedrigen Bauvolumen werden nach diesen strengeren Regeln der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung unterliegen. Der bürokratische Aufwand wird höher, Planungsprozesse werden länger, Kosten steigen. Bürokratieabbau sieht anders aus.
Doch es hilft nichts. Planende und Steuernde von Planungs- und Bauprozessen müssen sich mit den geänderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen.
Dr. Katrin Korth hat im August 2023 erfolgreich an der Qualifizierung zur Vergabeberatung bei der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen teilgenommen und darf seit 01.09.2023 das Zertifikat „Qualifizierte Vergabeberatung“ führen. ZIel von Korth StadtRaumStrategien ist es, öffentliche Auftraggeber sicher und effizient durch den Vergabdschungel zu führen.
TB-60953-Korth